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Bostik

BOSTIK Stopfmörtel BLOCK C902 Terra Xpress Hochreaktiver Schnellfestiger 5 kg

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Artikelnummer: 20066398;0
  • Bindet nach Wasserkontakt innerhalb von Sekunden ab
  • Bei fließendem Wasser anwendbar
  • Frost- und tausalzbeständig nach der Abbindung
  • Für Beton-, Mauerwerks- und Natursteinbauwerke
  • Verarbeitung ab +5 °C
36,90 €
1 Kilogramm = 7,38 €
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BOSTIK Stopfmörtel BLOCK C902 Terra Xpress Hochreaktiver Schnellfestiger 5 kg

Der BOSTIK Stopfmörtel BLOCK C902 Terra Xpress ist ein katalytisch beschleunigter, zementgebundener Stopfmörtel auf Basis von Spezialzement. Nach Kontakt mit Wasser bindet das Material innerhalb von Sekunden ab. Nach der Abbindung ist der Stopfmörtel frost- und tausalzbeständig.

Für eine Leckstelle wird eine Handvoll BLOCK C902 Terra Xpress trocken zu einem festen Klumpen zusammengepresst und anschließend mit entsprechendem Druck in die Wassereinbruchstelle gedrückt, bis der Wasserfluss gestoppt ist. Bei sehr starkem Wasserdruck oder einem größeren Wasserstrahl können Sie den Stopfmörtel mit viel Wasser schnell zu einer dicken Paste anrühren und sofort als Pfropfen zum Verschluss des Wassereinbruchs verwenden. Die Verarbeitung ist ab +5 °C möglich. Bei der Anwendung im Spezialabdichtungssystem AQUASTOPP wird mit BLOCK C902 Terra Xpress die erste Schicht der BLOCK C901 Terra Special trockengerieben. Für das Abdichten von Leckstellen und Wassereinbrüchen richtet sich der Verbrauch nach dem jeweiligen Bedarf. Bei der Verarbeitung im Spezialabdichtungssystem AQUASTOPP werden ca. 1,5 kg/m² benötigt.

BLOCK C902 Terra Xpress wird zur Abdichtung von Leckstellen und Wassereinbrüchen in Beton-, Mauerwerks- und Natursteinbauwerken eingesetzt. Zu den Einsatzgebieten gehören Kellerbauten, Tiefgaragen, Tunnel, Talsperren, Kanalisationen, Kläranlagen, Betonrohre, Fahrstuhlschächte und Regenwasserzisternen. Auch Hafenmauern, Rohrdurchführungen als flankierende Maßnahme, Bunkeranlagen, Staumauern, Sprinklerbehälter, Stollen, Schleusen, Unterführungen, Hebeanlagen, Montagegruben und Schöpfwerke sind als Anwendungsbereiche vorgesehen.

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Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

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