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Bostik

BOSTIK Universal Spachtelmasse SL C350 selbstverlaufende Nivelliermasse 25 kg

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Artikelnummer: 20066387;0
  • Selbstverlaufend und dünnschichtig ausziehbar
  • Für Schichtdicken von 1 bis max. 10 mm
  • Begehbar nach 2 Stunden
  • Verlegereif nach ca. 24 Stunden bis 2 mm
  • Für Estriche, Schnellestriche und Rohbetondecken
23,52 €
1 Kilogramm = 0,94 €
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BOSTIK Universal Spachtelmasse SL C350 selbstverlaufende Nivelliermasse 25 kg

Die BOSTIK Univ.-Spachtelmasse SL C350 UNIVERSAL ist eine selbstverlaufende und hydraulisch abbindende Nivelliermasse für den Innenbereich. Sie ist für Schichtdicken von 1 bis max. 10 mm geeignet und lässt sich dünnschichtig ausziehen. Die Materialbasis besteht aus kunstharzvergütetem Zement.

Für die Verarbeitung werden 6,0 l Wasser auf 25 kg Pulver gegeben und mit einem geeigneten Rührwerk zu einer homogenen Masse angemischt. Bei +18 °C beträgt die Verarbeitungszeit nach dem Anmischen ca. 25 Minuten. Anschließend wird die Masse ausgegossen und mit einer Glättkelle oder einem geeigneten Rakel in der erforderlichen Schichtstärke aufgetragen. Der Verbrauch liegt bei ca. 1,5 kg/m² pro 1 mm Schichtdicke. Die Verarbeitung erfolgt bei einer Lufttemperatur von +18 °C bis 25 °C, einer Untergrundtemperatur von mindestens +15 °C und einer Luftfeuchte von nicht über 75 %. Die Fläche ist nach 2 Stunden begehbar. Bei einer Schichtstärke bis 2 mm ist die Masse nach ca. 24 Stunden verlegereif. Vor Parkett- und Bodenbelagsarbeiten ist eine Mindestschichtstärke von 2 mm vorgesehen.

SL C350 UNIVERSAL eignet sich zum Spachteln, Ausgleichen und Nivellieren von Estrichen, Schnellestrichen und Rohbetondecken. Bei schwimmend verlegten Trockenestrichkonstruktionen und Gussasphaltestrichen ist eine Schichtstärke von 3 bis max. 5 mm einzuhalten. Die Masse dient außerdem zur Untergrundvorbereitung vor Parkett- und Bodenbelagsarbeiten.

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Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

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