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CLAYTEC Lehm-Fugenfüller natur-braun für Fachwerk und Innenbereich Lehmbau 1,5kg
  • Ökologische Fugenmasse für Lehm- und Holzbauteile
  • Ideal für Fachwerk, Sockelleisten und Türbekleidungen
  • Auch für Dübellöcher, Risse und Fehlstellen geeignet
  • Ergibt ca. 2,5 l verarbeitungsfertige Fugenmasse
  • Trocken lagerfähig und unbegrenzt haltbar
 
15,55 €
1 Kilogramm = 10,37 €
Steuerhinweis: inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
verfügbar
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CLAYTEC Lehm-Fugenfüller natur-hell für Fachwerk und Innenbereich Lehmbau 1,5kg
  • Ökologische Füllmasse auf Natur-Baulehm-Basis
  • Ideal zum Fugen füllen bei Lehmputz und Fachwerk
  • Für Risse, Dübellöcher und Anschlussfugen geeignet
  • 1,5 kg ergeben ca. 2,5 l verarbeitungsfähige Lehm Füllmasse
  • Unbegrenzt trocken lagerfähig und flexibel anmischbar
 
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1 Kilogramm = 10,37 €
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1Ursprünglicher Preis des Händlers, 2Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, 3Solange der Vorrat reicht.

Gesetzliche Gewährleistung

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Die Mitteilung lässt sich seitlich verschieben – mit dem Finger, der Bildlaufleiste oder den Pfeiltasten.

Vollständige EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. Der Wortlaut steht zusätzlich unter dem Bild.

Wortlaut der Mitteilung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

europa.eu/youreurope/garantien (neuer Tab)