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Prima Putzanschlussband für das luftdichte Einputzen von Dampfbremsen 75/110 mm - 20 m

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Artikelnummer: 20066094;0

Putzanschlussband für definierte, gewerkeübergreifende Anschlüsse von Bahnen bzw. Holzwerkstoffplatten an zu verputzende Bauteile

52,89 €
1 Meter = 2,64 €
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Prima Putzanschlussband für das luftdichte Einputzen von Dampfbremsen 75/110x20m

Prima Putzanschlussband für definierte, gewerkeübergreifende Anschlüsse von Bahnen bzw. Holzwerkstoffplatten an zu verputzende Bauteile (Mauerwerk bzw. Beton). Durch das Putzanschlussband kann die Dampfbremse direkt mit eingeputzt werden und die Wartezeit kann so gespart werden. Dadurch kann ein dauerhaft sicherer, luftdichter Anschluss nach DIN 4108-7, SIA 180 und OENORM B 81102 erzeugt werden. Durch die Armierung erhöht sich die Stabilität des angrenzenden Putzuntergrundes.

  • PP-Vlies einfach einputzbar
  • Keine weitere Putzarmierung notwendig
  • Dauerhaft luftdicht nach DIN 4108-7 & SIA 180
  • Erhöht die Stabilität des Putzuntergrundes
  • Schnellste Variante für luftdichten Anschluss an unverputztes Mauerwerk

Was ist Prima Putzanschlussband

Prima Putzanschlussband ist ist ein Band mit dem man Bahnen usw. dierekt an zu Verputzende Bauteile anschließen kann.

Technische Daten

Maße: 75/110x20 m
Kleber: 240 g/m²
Gewicht: 0,5 kg
Gewebe: 12,5 cm, 160 g/m² Vollwärmeschutzgewebe, UV stabilisiert
Vlies: Spezielles überputzbares PP-Vlies, dampfbremsend SD>20 m
Liner: 2 x PE Liner ca. 80 g/m² mit Fingerlift für einfache Verarbeitung

Lieferumfang

1 x Prima Putzanschlussband 75/110x20m

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Gesetzliche Gewährleistung

Vollständige EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. Der Wortlaut steht zusätzlich unter dem Bild.

Wortlaut der Mitteilung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z.B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

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