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Remmers

Remmers Anti Rutsch Zusatz 150 Polymergranulat rutschhemmend für Boden 0,25 kg

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Artikelnummer: 20066542;0
  • Polymergranulat für Bodenbeschichtungen
  • Für 2K Epoxy Grundierung geeignet
  • Für 2K Bodenbeschichtung geeignet
  • Dosierung mit 2,5 % des Bindemittels
  • Praktisches Gebinde mit 0,25 kg Inhalt
19,68 €
1 Kilogramm = 78,72 €
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Remmers Anti Rutsch Zusatz 150 Polymergranulat rutschhemmend für Boden 0,25 kg

Der Remmers Anti-Rutsch Zusatz ist ein Polymergranulat für die Zugabe zu geeigneten Bodenbeschichtungen. Die Variante Anti-Rutsch Zusatz 150 wird mit 2,5 % bezogen auf das eingesetzte Bindemittel dosiert. Das Gebinde enthält 0,25 kg Polymergranulat und ist für die Verwendung mit 2K Epoxy Grundierung und 2K Bodenbeschichtung vorgesehen.

Für die Verarbeitung wird der Anti-Rutsch Zusatz entsprechend der eingesetzten Bindemittelmenge dosiert. Der angegebene Verbrauch beträgt 2,5 % bezogen auf das Bindemittel. Bei einem 5-kg-Gebinde 2K Epoxy Grundierung oder 2K Bodenbeschichtung werden entsprechend 125 g Polymergranulat eingesetzt. Dies entspricht der Hälfte des 0,25-kg-Gebindes. Der Anti-Rutsch Zusatz 150 dient als Zusatz für die genannten Bodenbeschichtungen und wird vor der Verarbeitung entsprechend dosiert. Durch die klare Mengenangabe lässt sich die benötigte Menge einfach auf das eingesetzte Bindemittel abstimmen.

Verwenden Sie den Anti-Rutsch Zusatz zusammen mit 2K Epoxy Grundierung oder 2K Bodenbeschichtung. Für 5 kg Bindemittel benötigen Sie 125 g Polymergranulat. Ein vollständiges Gebinde mit 0,25 kg reicht damit rechnerisch für 10 kg eingesetztes Bindemittel bei der angegebenen Dosierung von 2,5 %. Stimmen Sie die Menge des Polymergranulats stets auf die tatsächlich eingesetzte Bindemittelmenge ab.

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Wortlaut der Mitteilung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

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