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Euflor

EUFLOR Rhododendrondünger - Angepasste Rezeptur für Moorbeetpflanzen

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Artikelnummer: 20020717;0

EUFLOR Rhododendrondünger ist ein organisch-mineralischer NPK-Dünger. Für eine Reiche Blüte und gesunde Blätter. Auch für Azaleen, Eriken, Heidelbeeren und sonstige Moorbeetpflanzen geeignet.

7,00 €
1 Kilogramm = 2,80 €
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Gesetzliche Gewährleistung

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EUFLOR Rhododendrondünger

Organisch-mineralischer NPK-Dünger. Für eine Reiche Blüte und gesunde Blätter. Auch für andere Moorbeetpflanzen geeignet.

  • Spezialdünger für Rhododendren, Azaleen, Eriken, Heidelbeeren und sonstige Moorbeetpflanzen
  • mit Sofort- und Langzeitwirkung für bis zu 3 Monaten
  • mild sauer wirkender Dünger mit Eisen und Magnesium
  • zur Blattgrünbildung, verhindert Chlorosen

Technische Daten

Organisch-mineralischer NPK-Dünger 8+4+5 mit 2 % MgO
Aufwandemnge: Bei Neupflanzung 50-60g/m², bei Nachdüngung 2 mal jährlich jeweils ca. 80g/m²
Anwendungszeitraum: März - Juli

Lieferumfang

1 Stück EUFLOR Rhododendrondünger, 2,5 kg

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1Ursprünglicher Preis des Händlers, 2Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, 3Solange der Vorrat reicht.

Gesetzliche Gewährleistung

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Vollständige EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. Der Wortlaut steht zusätzlich unter dem Bild.

Wortlaut der Mitteilung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

europa.eu/youreurope/garantien (neuer Tab)