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Winterschutz

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Winterschutz

Das Bild zeigt einen Winterschutz für Pflanzen.

Winterschutz für Pflanzen – Sicher durch die kalte Jahreszeit

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür, und mit ihr die Herausforderung, Ihre geliebten Pflanzen vor Frost, Schnee und eisigen Winden zu schützen. Mit unserem umfassenden Sortiment an Winterschutzprodukten verwandeln Sie Ihren Garten in eine frostsichere Oase. Ob zarte Rosen, empfindliche Kübelpflanzen oder junge Obstbäume – wir haben die perfekte Lösung für jede grüne Schönheit in Ihrem Garten.

Entdecken Sie noch heute unser vielfältiges Angebot an Frostschutz und stellen Sie sicher, dass Ihre Pflanzen den Winter überstehen und im Frühjahr kräftiger denn je zurückkehren. Stöbern Sie durch unser Sortiment und lassen Sie sich von unseren Gartenexperten beraten. Gemeinsam finden wir den optimalen Winterschutz für Ihre grünen Lieblinge.

Informieren Sie sich jetzt und finden Sie das passende Produkt für sich! Jetzt Winterschutz kaufen bei Röhrs Baumarkt!

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* Preisangaben inkl. gesetzl. MwSt. und zzgl. Versandkosten

1Ursprünglicher Preis des Händlers, 2Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, 3Solange der Vorrat reicht.

Gesetzliche Gewährleistung

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Die Mitteilung lässt sich seitlich verschieben – mit dem Finger, der Bildlaufleiste oder den Pfeiltasten.

Vollständige EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. Der Wortlaut steht zusätzlich unter dem Bild.

Wortlaut der Mitteilung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

europa.eu/youreurope/garantien (neuer Tab)