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Ryom

Ryom Ultraschall Tiervertreiber mit Alarmton und Blitzlicht - Vielseitige Abwehr gegen Hunde, Katzen und mehr

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Artikelnummer: 20043329;0

Ryom Solar Ultraschall Tiervertreiber PIR Sensor

30,43 €
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Ryom Ultraschall Tiervertreiber mit Alarmton und Blitzlicht vertreibt unter anderem Hunde und Katzen aus dem Vorgarten

Der Ryom Solar Ultraschall Tiervertreiber mit 360° PIR Bewegungssensor. Der Tiervertreiber mit Alarm, Blitzlicht und Ultraschall vertreibt die unterschiedlichsten Tierarten darunter Hunde, Katzen, Marder, Füchse, Eichhörnchen, Rehe usw. Frequenzbereich von 10,5 - 60 kHz. 3 PIR Sensoren reagieren auf Bewegungen im gesamten Einzugsbereich. Je nach Wunsch und Bedarf sind mehrere Modi einstellbar. Alarm und LED-Blitz können deaktiviert werden. Geht 10 Sekunden nach Beendigung der Bewegung in den Standby-Modus über. Die Wiederaufladbare Batterie kann entweder über die Solarzelle oder das mitgelieferte USB-Kabel geladen werden.

  • Frequenzbereich 10,5 - 60 kHz
  • 3 PIR-Sensoren
  • IP44 - für den Einsatz im Außenbereich
  • Mehrere Modi einstellbar

Technische Daten

Tiervertreiber mit Alarm, Blitz, Ultraschall
PIR 360°
Frequenzbereich Ultraschall: 10,5 - 60 kHz
IP44 - für den Einsatz im Außenbereich

Lieferumfang

1 x Tiervertreiber inkl. wiederaufladbare Batterie
1 x USB Kabel
1 x 3 tlg. Erdspieß
1 x Handbuch

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Vollständige EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. Der Wortlaut steht zusätzlich unter dem Bild.

Wortlaut der Mitteilung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

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