Alpina Metallschutz: schützt Metall zuverlässig und dauerhaft.
Jetzt Alpina Metallschutzlack entdecken und Metall dauerhaft schützen!
Zum Hauptinhalt springen

Impressum

Gesetzliche Anbieterkennung:

OTTO RÖHRS GmbH
diese vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Miesner
Industriestraße 11
27383 Scheeßel
Deutschland
Telefon: 04263 / 9380-500
E-Mail: support@roehrs-baumarkt.de

USt-IdNr.: DE811241167
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Walsrode
Handelsregisternummer HRB 70665

Datenschutzbeauftragter
Otto Röhrs GmbH
Industriestraße 11
27383 Scheeßel
E-Mail: datenschutzbeauftragter@roehrs-baustoffe.de

Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

Wir sind seit 10.11.2016 Mitglied der Initiative "FairCommerce".
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.fair-commerce.

Bilder sind lizenziert entweder von der Otto Röhrs GmbH, vom Hersteller der Produkte oder aber von folgenden Portalen:

Fotolia by Adobe
iStock by Getty Images

Hersteller überspringen

* Preisangaben inkl. gesetzl. MwSt. und zzgl. Versandkosten

1Ursprünglicher Preis des Händlers, 2Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, 3Solange der Vorrat reicht.

Gesetzliche Gewährleistung

Lesbare Größe

Die Mitteilung lässt sich seitlich verschieben – mit dem Finger, der Bildlaufleiste oder den Pfeiltasten.

Vollständige EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. Der Wortlaut steht zusätzlich unter dem Bild.

Wortlaut der Mitteilung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

europa.eu/youreurope/garantien (neuer Tab)