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GftK

vdw 850 plus 2K-FugenMörtel selbstverdichtend basalt 25 kg

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Artikelnummer: 20042150;0
  • Für leichte bis mittlere Verkehrsbelastung
  • Wasserdurchlässig und selbstverdichtend
  • Ab 5 mm Fugenbreite einsetzbar
  • Auch bei Regen verarbeitbar
  • Kehrsaugmaschinenfest und abriebfest
89,90 €
1 Kilogramm = 3,60 €
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vdw 850 plus 2K-FugenMörtel selbstverdichtend basalt 25 kg

Der vdw 850 plus 2K-Fugenmörtel ermöglicht eine schnelle und dauerhafte Verfugung von Natursteinpflaster, Betonsteinpflaster und Klinkerbelägen. Der wasserdurchlässige Pflasterfugenmörtel eignet sich für Verkehrsanlagen und befahrene Flächen mit leichter bis mittlerer Verkehrsbelastung. Durch seine selbstverdichtende Konsistenz lässt sich das Material gleichmäßig in die Fugen einarbeiten. Die Verarbeitung ist ab einer durchgängigen Fugenbreite von 5 mm möglich und sorgt für sauber verfüllte Fugen.

Der Pflasterfugenmörtel ist für Natursteinpflaster, Betonsteinpflaster und Klinkerbeläge vorgesehen. Voraussetzung ist ein standfester, tragfähiger und dauerhaft wasserdurchlässiger Untergrund. Die Fugenbreite muss durchgängig mindestens 5 mm betragen. Die Mindestfugentiefe liegt bei 30 mm. Bei befahrenen Flächen ist die volle Steinhöhe auszufüllen. Ab einer Fugenbreite von 15 mm muss die Fugentiefe mindestens das Doppelte der Fugenbreite betragen. Der 2K-Fugenmörtel wird nach dem Vornässen homogen gemischt und mit einem Hartgummischieber in die Fugen eingearbeitet. Der Mischung darf kein Wasser zugegeben werden. Während der Verarbeitung kann ein Wassersprühstrahl die Fließfähigkeit unterstützen. Überschüssiges Material wird unmittelbar entfernt. Die Ausführung ist wasserdurchlässig, selbstverdichtend, kehrsaugmaschinenfest und abriebfest. Zudem besitzt sie einen hohen Frost- und Tausalzwiderstand. Die frisch verfugten Flächen bleiben mindestens 24 Stunden abgesperrt. Danach sind sie begehbar. Die endgültige Verkehrsfreigabe erfolgt frühestens nach drei bis fünf Tagen.

Der 2K-Fugenmörtel eignet sich für Verkehrsanlagen und befahrene Flächen aus Natursteinpflaster, Betonsteinpflaster oder Klinkerbelägen. Er lässt sich bei Belags- und Lufttemperaturen zwischen 3 und 25 °C verarbeiten. Auch bei Regen ist die Verarbeitung möglich und ein Abdecken der Fläche ist nicht erforderlich. Für Bereiche mit Kraftfahrzeugbelastung muss die Bettung drainfähig und auf die auftretende Belastung abgestimmt sein. Vor der großflächigen Verarbeitung auf Natursteinpflaster oder Betonsteinpflaster sollte eine Testfläche angelegt werden, da sich die Steinoberfläche optisch verändern kann. Fasen bei Klinkerbelägen müssen freigelegt bleiben.

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Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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