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Prima Trennwandband B2 Schallschutz 50mm 30 Meter Rolle

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Artikelnummer: 20065231;0

Das Prima Trennwandband B2 dient zur Schallreduzierung zum Aufbringen auf die Trockenbauprofile.

10,65 €
1 Meter = 0,36 €
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Prima Trennwandband B2 Schallschutz 50mm 30 Meter Rolle

Das Prima Trennwandband B2 dient zur Schallreduzierung zum Aufbringen auf die Trockenbauprofile.

  • Einfach zu verarbeiten
  • B2 nach DIN 4105

Was ist ein Trennwandband?

Ein Trennwandband ist ein einseitig selbstklebender Dämmstreifen aus weichem Polyethylen-Schaum (PE-Schaum). Es kommt unter anderem als Dichtungsband für Metallprofile im Innenausbau zum Einsatz.

Technische Daten

Material: Geschlossenzelliger Polyethylenschaum, FCKW - frei
Temperaturbeständigkeit: -40°C bis 80°C
Raumgewicht: 29 kg/m³ DIN EN ISO-845
Zugdehnung bei 23°C: längs 130%, quer 190% DIN EN ISO-1926
Zugfestigkeit bei 23°C: längs 790 kPa, quer 370 kPa DIN EN ISO-1926
Brandverhalten: Schwerentflammbar nach DIN 4102 B1
Druckverformungsrest: 1/2 h nach Entlastung: 24 % 24 h nach Entlastung: 17,6 % DIN EN ISO-1856-C
Lagerfähigkeit: Trocken bei Raumtemperatur: 1 Jahr
Wasserdampfdurchlässigkeit: 9,2E-09 kg/(m²*s) DIN EN ISO-12572
Wasseraufnahme: 1% nach DIN EN ISO 2896
Fugenschalldämmmaß: Von RS,W (C: Ctr) = 65 dB DIN EN ISO-10140

Lieferumfang

1 x Prima Trennwandband B2 50 mm br. Ro=30 m

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Gesetzliche Gewährleistung

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Vollständige EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. Der Wortlaut steht zusätzlich unter dem Bild.

Wortlaut der Mitteilung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

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