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SBM-Thermacell

Thermacell Mückenabwehr Gaskartuschen Nachfüllpack 4 Stück Kartuschen für 48 Std

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Artikelnummer: 20069114;0
  • Original Nachfüllpackung für Thermacell-Geräte
  • Ideal zur weiteren Nutzung vorhandener Wirkstoffplättchen
  • 4 Gaskartuschen für insgesamt bis zu 48 Betriebsstunden
  • Einfache und sichere Anwendung
  • Perfekt für die Mückensaison von Frühjahr bis Spätsommer
17,69 €
Steuerhinweis: inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
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Thermacell Mückenabwehr Gaskartuschen Nachfüllpack 4 Stück Kartuschen für 48 Std

Die Thermacell Mückenabwehr Gaskartuschen sind die passende Nachfüllpackung für Thermacell-Mückenschutzgeräte und richten sich speziell an Anwender, die vorhandene Wirkstoffplättchen weiter nutzen möchten. Ideal, wenn das Gerät nach der letzten Anwendung nicht ausgeschaltet wurde und zusätzliche Energie benötigt wird.

Die vier enthaltenen Gaskartuschen auf Butanbasis liefern zuverlässig Energie für den Betrieb von Thermacell-Geräten. Jede Kartusche reicht für bis zu 12 Stunden Laufzeit - insgesamt stehen Ihnen somit bis zu 48 Betriebsstunden zur Verfügung. Die Anwendung erfolgt einfach und sicher gemäß den Herstellerangaben der jeweiligen Thermacell-Geräte. Wirkstoffplättchen sind nicht enthalten.

Anwendungshinweise: Verwendung gemäß der Gebrauchsanweisung der jeweiligen Thermacell-Geräte.

Technische Daten/ Kennzeichnung

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1Ursprünglicher Preis des Händlers, 2Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, 3Solange der Vorrat reicht.

Gesetzliche Gewährleistung

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Vollständige EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. Der Wortlaut steht zusätzlich unter dem Bild.

Wortlaut der Mitteilung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

europa.eu/youreurope/garantien (neuer Tab)