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Fiskars

Fiskars Verlängerung für Schneidgiraffe UP82 UP84 1,45 m schwarz-orange

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Artikelnummer: 20053635;0
  • Für Schneidgiraffen UP82 und UP84 geeignet
  • Reichweite inklusive Benutzer bis zu 5 m
  • Arretierung ohne zusätzliches Werkzeug
  • 1,45 m Aluminiumstiel mit 530 g Gewicht
  • Feste Verbindung zwischen den Stielen
28,90 €
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Fiskars Verlängerung für Schneidgiraffe UP82 UP84 1,45 m schwarz-orange

Die Fiskars Verlängerung ist für die Schneidgiraffen UP82 und UP84 ausgelegt und erweitert den Stiel um 1,45 m. Mit Benutzer ist eine Gesamtreichweite von bis zu 5 m möglich. Der lange Stiel besteht aus gehärtetem Aluminium und wiegt 530 g.

Zum Anbringen arretieren Sie den Stiel über den speziellen Verschluss ohne zusätzliches Werkzeug an der Schneidgiraffe. Die Verbindung zwischen den Stielen sitzt fest. Die Konstruktion bietet eine leichte Handhabung und gute Griffigkeit. Der lange Aluminiumstiel unterstützt das Arbeiten in aufrechter Körperhaltung und entlastet dabei Schulter- und Rückenmuskulatur. Die Verlängerung lässt sich leicht reinigen und ist beidhändig ausgelegt. Für andere Schneidgiraffen als UP82 und UP84 ist sie nicht geeignet.

Die Verlängerung kann bei Gartenarbeiten mit den Schneidgiraffen UP82 und UP84 eingesetzt werden. Diese Schneidgiraffen sind für das Erreichen frischer Äste in Baumkronen sowie von Zweigen in dichten Büschen ausgelegt.

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Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

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