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Groja

GroJa Solid Rhombus BPC Steckzaun Bausatz - Element Co Extrudiert ohne Pfosten Wallnuss 180 x 180cm

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Artikelnummer: 20066636;0

Groja Solid Rhombus BPC-Steckzaun

179,99 €
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GroJa Solid Rhombus BPC Steckzaun Bausatz - Element Co Extrudiert ohne Pfosten Wallnuss 180 x 180cm

Der GroJaSolid Rhombus Steckzaun aus BPC (Bambusfasern-Kunststoff-Kombination) besticht durch seine eleganten Schattenfugen und das extravagante Design. Das breite 3er-Profil ist in vier co-extrudierten Farben erhältlich. Jedes Zubehör der GroJaSolid-Serie ist mit diesem Steckzaunsystem kompatibel.

  • Bestehend aus 6 Füllungen 3-Brett-Optik
  • Optisches Highlight: Elegante Schattenfugen
  • Einfache Montage - Stecksystem
  • Pflegeleich - da Streichen nicht notwendig ist

Was ist BPC?

Bambus-Polymer-Composite ist ein Bambus-Kunststoff-Verbundwerkstoff und besteht aus Naturfasern, Kunststoff und Additiven. BPC vereint die Optik und Wärme massiven Bambus mit den einzigartigen Eigenschaften von Kunststoff.

Technische Daten

Quadratisch
Maße: 180 x 180 cm
Material: BPC (Bambusfasern-Kunststoff-Kombination)
Farbe: Walnuss
Co Extrudiert

Lieferumfang

1 x GrojaSolid Rhombus Walnuss co-extr. 180x180cm
OHNE Pfosten

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Vollständige EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. Der Wortlaut steht zusätzlich unter dem Bild.

Wortlaut der Mitteilung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung.

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird.

Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

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